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Hinweisgeberstelle der Ostermann-Gruppe

Ihr vertraulicher Kanal für Compliance-Meldungen

Ein gesetzeskonformes und integres Verhaltens sowie eine Zusammenarbeit auf Basis gegenseitigen Vertrauens ist für unser Unternehmen von höchster Priorität. Aus diesem Grund möchten wir über rechtswidriges Verhalten in unserer Organisation informiert werden, um solche Verhaltensweisen aufklären und abstellen zu können.

Daher ermutigen wir jede Person – gleich ob Mitarbeiter, ehemaliger Kollege, Kunde, Lieferant oder Dritter – uns Hinweise auf Rechtsverstöße, Verstöße gegen unsere internen Vorgaben sowie Richtlinien und Verstöße gegen die Ethik und Moral mitzuteilen. Dies zahlt auf eine positiv gelebte Compliance in unserer Organisation ein. Gleichzeitig erfüllt die Einführung einer internen Meldestelle die gesetzlichen Vorgaben des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG), welches am 02. Juli 2023 in Kraft getreten ist.

Unser Eingangskanal für Meldungen von Rechtsverstößen steht sowohl Mitarbeitern als auch externen Parteien wie Kunden, Dienstleistern oder Lieferanten offen. Das Hinweisgeberportal ermöglicht es Ihnen, Fehlverhalten und Unregelmäßigkeiten jeglicher Art anonym oder nicht-anonym zu melden, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Bei anonymen Hinweisen bitten wir um möglichst detaillierte Angaben und unterstützende Unterlagen, um konkrete Untersuchungsansätze zu ermöglichen.

Hinweise können in einem sicheren Portal, welches vom Internet sowie von jedem Gerät (Handy, PC, Tablet, etc.) aus erreichbar ist, abgegeben werden. Wir versichern Ihnen, dass alle Anforderungen des Datenschutzes, der Informationssicherheit sowie das Vertraulichkeitsgebot des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) erfüllt werden. Alle Hinweise werden von uns unabhängig, vertraulich und fair behandelt.

 

Hinweisgeber-Portal